anholdelse
Die polizeiliche Festnahme einer Person im dänischen Strafverfahren als vorläufige Freiheitsentziehung zur Sicherung der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens.

Definition
Anholdelse bezeichnet im dänischen Strafprozessrecht die polizeiliche Festnahme und Ingewahrsamnahme einer Person, die einer Straftat verdächtigt wird. Es handelt sich um eine strafprozessuale Zwangsmaßnahme, die eine vorübergehende Freiheitsentziehung darstellt und der Sicherung des Strafverfahrens dient.
Die Anholdelse ist zeitlich begrenzt und darf ohne richterliche Entscheidung grundsätzlich nicht länger als 24 Stunden andauern. Sie unterscheidet sich von der Varetægtsfængsling (Untersuchungshaft), die eine richterlich angeordnete, längerfristige Freiheitsentziehung darstellt. Die Polizei kann eine Person festnehmen, wenn hinreichender Verdacht einer Straftat besteht, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann, und wenn bestimmte Haftgründe vorliegen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anholdelse ergeben sich aus Kapitel 69 der Retsplejeloven. Die Festnahme kann erfolgen, wenn Fluchtgefahr besteht, Verdunkelungsgefahr droht oder die Schwere der Tat dies rechtfertigt. Bei weniger schweren Delikten ist die Befugnis zur Festnahme entsprechend eingeschränkt.
Die festgenommene Person muss unverzüglich über die Gründe der Festnahme informiert werden und hat das Recht auf rechtlichen Beistand. Wird die Person nicht innerhalb von 24 Stunden freigelassen, muss sie einem Richter vorgeführt werden, der über eine mögliche Varetægtsfængsling entscheidet. Die Anholdelse ist somit eine Brückenmaßnahme zwischen der ersten polizeilichen Sicherung und der richterlichen Haftentscheidung.
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