anklager
Die staatliche Anklagebehörde im dänischen Strafverfahren, die im Namen der Gesellschaft die Strafverfolgung durchführt und vor Gericht die Anklage vertritt.

Definition
Der Anklager (dän. anklager) ist im dänischen Strafrecht die Behörde oder Person, die im Namen des Staates die Strafverfolgung führt und die Anklage vor Gericht erhebt. In der Praxis handelt es sich dabei um die Anklagebehörde (anklagemyndigheden), also die öffentliche Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob Anklage erhoben und ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die Anklagebehörde ist organisatorisch in das dänische Polizei- und Justizsystem eingebettet und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Während die Polizei die Ermittlungen durchführt, obliegt es der Anklagebehörde, auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse zu entscheiden, ob ausreichende Beweise für eine Anklageerhebung vorliegen. Der Anklager vertritt anschließend die Anklage im Gerichtsverfahren und trägt die Beweislast für die Schuld des Angeklagten.
Im Gerichtsverfahren argumentiert der Anklager dafür, dass der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat und nach dem Gesetz zu verurteilen ist. Der Anklager steht dabei der Verteidigung gegenüber und muss die Schuld des Angeklagten über jeden vernünftigen Zweifel hinaus beweisen. In True-Crime-Darstellungen erscheint der Anklager häufig als zentrale Figur, die den Fall aus staatlicher Perspektive präsentiert und für Gerechtigkeit im Namen der Opfer eintritt.
Die Unabhängigkeit und Objektivität der Anklagebehörde ist ein Grundprinzip des dänischen Rechtssystems. Der Anklager ist nicht nur verpflichtet, belastende Beweise vorzubringen, sondern auch entlastende Umstände zu berücksichtigen und dem Gericht vorzulegen.
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