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Krimidex/bandlovgivning
RechtsbegriffDänemark

bandlovgivning

Keine etablierte Rechtskategorie im dänischen Strafrecht; Bezieht sich umgangssprachlich auf Gesetzgebung gegen organisierte Bandenkriminalität

bandlovgivning — Krimidex illustration

Definition

Der Begriff "bandlovgivning" (Bandengesetzgebung) existiert nicht als feststehender juristischer Terminus im dänischen Strafrecht. In der öffentlichen Debatte wird der Ausdruck umgangssprachlich für verschiedene Gesetzesinitiativen verwendet, die gegen Bandenkriminalität und organisierte Kriminalität gerichtet sind.

In der dänischen Rechtspraxis werden Straftaten im Zusammenhang mit Banden über allgemeine Bestimmungen des Strafgesetzbuches verfolgt. Die Beteiligung an kriminellen Handlungen wird insbesondere durch die Vorschriften über Beihilfe und Mittäterschaft geregelt. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Straftat begehen oder sich daran beteiligen, kommen diese etablierten strafrechtlichen Prinzipien zur Anwendung.

Die dänische Rechtsordnung kennt keine separate "Bandengesetzgebung" als geschlossenes Regelwerk. Stattdessen werden spezifische Straftatbestände wie organisierte Kriminalität, Gewaltverbrechen oder Drogendelikte nach den jeweiligen Einzelbestimmungen des Strafgesetzbuches verfolgt. Strafverschärfende Umstände können berücksichtigt werden, wenn Taten im Rahmen organisierter krimineller Strukturen begangen werden.

In der kriminologischen und medialen Diskussion wird "bandlovgivning" dennoch als Sammelbegriff für legislative Maßnahmen gegen Rockerbanden und Straßenbanden verwendet, auch wenn dies keine präzise juristische Kategorisierung darstellt.

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Fälle

Noch keine Fälle.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven §§ 21 und 23 (Beihilfe und Versuch)
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026