barnedrab
Die vorsätzliche Tötung eines Kindes, insbesondere eines Neugeborenen, durch ein Elternteil oder eine andere Person.

Definition
Barnedrab (Kindstötung/Infantizid) bezeichnet die vorsätzliche Tötung eines Kindes, wobei der Begriff historisch und rechtlich besonders für die Tötung eines Neugeborenen durch die eigene Mutter verwendet wird. In den meisten Rechtsordnungen wird Kindstötung grundsätzlich als Tötungsdelikt nach den allgemeinen Bestimmungen über Mord oder Totschlag behandelt.
Einige Rechtssysteme kennen jedoch Sonderregelungen für Infantizid, die besondere Umstände der Tat berücksichtigen. Diese können etwa postpartale psychische Ausnahmezustände der Mutter oder besondere Tatumstände unmittelbar nach der Geburt als mildernde Faktoren werten. Solche Sonderbestimmungen existieren beispielsweise im englischen Common Law als eigenständiger Straftatbestand.
Im US-amerikanischen Bundesstrafrecht existiert keine gesonderte Strafnorm für Kindstötung. Derartige Taten werden nach den allgemeinen Tötungsdelikten verfolgt, insbesondere nach 18 U.S.C. § 1111, der vorsätzlichen Mord (murder) regelt. Die konkrete strafrechtliche Bewertung und Strafzumessung erfolgt nach den jeweiligen bundesstaatlichen oder föderalen Bestimmungen.
In der internationalen Strafjustiz stellt Kindstötung keine eigenständige Verbrechenskategorie dar. Die Statuten der internationalen Strafgerichtshöfe subsumieren solche Handlungen unter die allgemeinen Bestimmungen zu Verbrechen gegen das Leben oder unter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Noch keine Fälle.
