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Krimidex/betalingssvindel
RechtsbegriffDänemark

betalingssvindel

Umgangssprachlicher Begriff für Betrug im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen – juristisch meist als Betrug (bedrageri) oder Datenbetrug (databedrageri) eingeordnet

betalingssvindel — Krimidex illustration

Definition

Betalingssvindel (Zahlungsbetrug) ist keine eigenständige Straftat im dänischen Recht, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene Betrugsformen im Zahlungsverkehr. Je nach Tatbegehung wird das Verhalten strafrechtlich als Betrug nach § 279 oder als Datenbetrug nach § 279 a des dänischen Strafgesetzbuchs (straffeloven) erfasst.

Nach § 279 macht sich des Betrugs strafbar, wer durch rechtswidriges Herbeiführen, Verstärken oder Ausnutzen eines Irrtums eine andere Person zu einer Handlung oder Unterlassung bestimmt, die einen Vermögensschaden verursacht, um sich oder anderen einen unrechtmäßigen Gewinn zu verschaffen. Diese Vorschrift erfasst klassische Zahlungsbetrugsfälle, bei denen das Opfer durch Täuschung zu einer Zahlung veranlasst wird.

Wenn der Zahlungsbetrug durch Manipulation elektronischer Daten begangen wird – etwa durch unbefugte Verwendung von Zahlungskartendaten, Manipulation von Online-Banking-Systemen oder andere Eingriffe in elektronische Zahlungssysteme – kommt § 279 a zur Anwendung. Diese Bestimmung sanktioniert die rechtswidrige Beeinflussung des Ergebnisses einer Datenverarbeitung mit dem Ziel unrechtmäßiger Bereicherung.

In der Praxis umfasst Betalingssvindel verschiedene Erscheinungsformen: von der missbräuchlichen Verwendung gestohlener Kreditkartendaten über Phishing-Angriffe zur Erlangung von Online-Banking-Zugangsdaten bis hin zu betrügerischen Zahlungsaufforderungen. Die strafrechtliche Einordnung hängt davon ab, ob die Täuschung gegenüber Menschen oder die Manipulation technischer Systeme im Vordergrund steht.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 279, § 279 a
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026