danske bander
Organisierte kriminelle Gruppierungen in Dänemark, die sich durch dauerhafte Zusammenarbeit zur Begehung von Straftaten auszeichnen

Definition
Danske bander (dänische Banden) bezeichnet im kriminologischen und strafrechtlichen Kontext organisierte Gruppierungen von Straftätern in Dänemark, die sich durch eine gewisse Dauerhaftigkeit und gemeinsame kriminelle Zielsetzung charakterisieren. Der Begriff ist keine eigenständige Rechtskategorie, sondern eine beschreibende Bezeichnung für Phänomene der Bandenkriminalität und organisierten Kriminalität im dänischen Raum.
Rechtlich wird eine Bande typischerweise als mehrpersonale Vereinigung verstanden, die auf gewisse Dauer angelegt ist und deren Mitglieder sich zur Begehung von Straftaten zusammengeschlossen haben. Diese Definition findet sich in ähnlicher Form in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen, etwa im deutschen Strafrecht, wo bandenmäßiges Handeln als Qualifikationsmerkmal in mehreren Tatbeständen erscheint.
Im True-Crime-Kontext dient der Ausdruck primär der Beschreibung realer Fälle von Gruppenkriminalität und bezeichnet keine eigenständige juristische Kategorie oder ein Genre-spezifisches Rechtsinstitut. Die strafrechtliche Behandlung solcher Gruppierungen erfolgt in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen nach den dort geltenden Vorschriften über organisierte Kriminalität, bandenmäßiges Handeln oder kriminelle Vereinigungen.
Vergleichbare internationale Rechtsinstrumente zur Bekämpfung organisierter Kriminalität finden sich etwa im US-amerikanischen RICO-Gesetz, das spezifische Straftatbestände für die Beteiligung an organisierten kriminellen Unternehmungen normiert.
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