erhvervsbedrageri
Betrugsdelikte im geschäftlichen oder unternehmerischen Kontext, die in der dänischen Strafrechtspraxis unter die allgemeine Betrugsbestimmung fallen

Definition
Erhvervsbedrageri bezeichnet Betrug, der in einem geschäftlichen, gewerblichen oder unternehmerischen Zusammenhang begangen wird. Im dänischen Strafrecht existiert keine eigenständige Strafnorm für Geschäftsbetrug; vielmehr werden solche Handlungen nach der allgemeinen Betrugsbestimmung in Straffeloven § 279 geahndet. Diese Vorschrift stellt unter Strafe, wer durch rechtswidriges Hervorrufen, Bestärken oder Ausnutzen eines Irrtums sich oder anderen einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft.
Der geschäftliche Charakter eines Betrugsdelikts kann in der Strafzumessung als erschwerender Umstand berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Tat im Rahmen organisierter oder professioneller Kriminalität erfolgt. Die Rechtsprechung behandelt Fälle von Investitionsbetrug, Unternehmensbetrug und systematischen Geschäftsschwindelein häufig strenger als einfache Betrugsfälle, da das Vertrauen in geschäftliche Transaktionen und die Integrität des Wirtschaftsverkehrs geschützt werden sollen.
Im internationalen Strafrecht bildet Erhvervsbedrageri keine eigenständige völkerrechtliche Straftat, sondern fällt unter die jeweilige nationale Wirtschaftsstrafgesetzgebung. Grenzüberschreitende Geschäftsbetrugsfälle können jedoch Gegenstand internationaler Rechtshilfe und Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden sein. In der True-Crime-Literatur wird der Begriff deskriptiv für spektakuläre Fälle von Wirtschaftskriminalität, Anlagebetrug und Unternehmensschwindelein verwendet, ohne dass damit eine präzise juristische Kategorisierung verbunden ist.
Vergleichbare Straftatbestände finden sich in anderen Rechtsordnungen, etwa im US-amerikanischen Bundesstrafrecht der Wire Fraud nach 18 U.S.C. § 1343, der Betrug unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel unter Strafe stellt. Die dogmatische Struktur und die Tatbestandsmerkmale unterscheiden sich jedoch erheblich zwischen den verschiedenen nationalen Rechtssystemen.
Verwandte Einträge
Fälle
Noch keine Fälle.
