lejedraber
Ein Lejedraber (Auftragsmörder) ist eine Person, die einen Mord gegen Bezahlung oder andere Vorteile im Auftrag Dritter begeht. Im dänischen Strafrecht existiert kein eigenständiger Tatbestand, sondern die Tat wird als vorsätzliche Tötung nach Straffeloven § 237 verfolgt.

Definition
Ein Lejedraber ist im dänischen Sprachgebrauch eine Person, die einen Menschen gegen Bezahlung oder sonstige Vorteile tötet oder zu töten versucht. Der Begriff beschreibt dabei nicht einen eigenständigen Straftatbestand, sondern charakterisiert das Motiv und die Umstände einer vorsätzlichen Tötung.
Rechtlich wird ein Lejedraber nach den allgemeinen Tötungsdelikten des dänischen Strafgesetzbuches verfolgt, insbesondere nach § 237 Straffeloven (Mord). Die Tatsache, dass die Tat gegen Bezahlung erfolgt, stellt ein strafschärfendes Motivelement dar, begründet jedoch keinen separaten Tatbestand. Der Auftragsmörder handelt als Täter oder Mittäter der vorsätzlichen Tötung.
Die Beteiligung kann unterschiedliche Formen annehmen: Der Lejedraber führt die Tötung unmittelbar aus, während der Auftraggeber als Anstifter oder Mittäter strafrechtlich verantwortlich ist. Beide Beteiligten werden nach den gleichen Strafbestimmungen verfolgt, wobei die konkreten Tatumstände und die Rolle jedes Einzelnen für das Strafmaß entscheidend sind.
Im True-Crime-Kontext bezeichnet der Begriff typischerweise Fälle, in denen eine klare Trennung zwischen Auftraggeber und Ausführendem besteht, oft verbunden mit finanziellen Transaktionen oder anderen messbaren Gegenleistungen. Die Bezahlung kann dabei in Form von Geld, Sachwerten oder anderen Vorteilen erfolgen und dient als Beweis für die vertragliche Natur der Tat.
Die Strafverfolgung eines Lejedraber erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie bei anderen vorsätzlichen Tötungen, wobei die kommerzielle Motivation regelmäßig als besonders verwerfliches Tatmotiv in die Strafzumessung einfließt. Das dänische Strafrecht kennt für Mord nach § 237 als Höchststrafe lebenslange Freiheitsstrafe.
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