Lejemord
Auftragstötung gegen Entgelt – im Strafrecht keine eigenständige Kategorie, sondern qualifizierter Mord

Definition
Lejemord bezeichnet im True-Crime-Kontext die vorsätzliche Tötung eines Menschen durch einen beauftragten Dritten gegen Bezahlung oder andere Gegenleistung. Der Begriff stammt aus dem Dänischen und entspricht dem deutschen "Auftragsmord" oder "Mord auf Bestellung". Im nationalen und internationalen Strafrecht existiert "Lejemord" nicht als eigenständige Rechtskategorie, sondern wird als besonders verwerfliche Form der vorsätzlichen Tötung behandelt.
In nationalen Rechtsordnungen wie dem deutschen Strafrecht wird die Auftragstötung als Mord mit den Mordmerkmalen "Habgier" (beim Täter) und "niedrige Beweggründe" (beim Auftraggeber) erfasst. Beide Beteiligte – der ausführende Täter und der Auftraggeber – werden in der Regel wegen Mordes bestraft. Die Bezahlung für die Tat gilt als besonders verwerfliches Motiv und führt regelmäßig zur Annahme lebenslanger Freiheitsstrafe.
Im Völkerstrafrecht kann eine Auftragstötung unter bestimmten Umständen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs setzt dies voraus, dass die Tat im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen wird. Die bloße Tatsache, dass ein Mord gegen Bezahlung erfolgt, reicht für die Einstufung als Völkerstraftat nicht aus.
In der True-Crime-Literatur wird der Begriff "Lejemord" häufig verwendet, um die besondere Kaltblütigkeit und Skrupellosigkeit solcher Taten zu betonen. Die Professionalisierung der Gewalt und die emotionale Distanz zwischen Auftraggeber, Täter und Opfer machen diese Fälle zu einem wiederkehrenden Thema in der öffentlichen Wahrnehmung schwerer Gewaltverbrechen.
Verwandte Einträge
Fälle
Noch keine Fälle.


.webp&w=3840&q=75)

