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Krimidex/straffesager
Rechtsbegriff

straffesager

Umgangssprachlicher Begriff für strafrechtliche Verfahren; kein feststehender Rechtsbegriff im deutschen oder internationalen Strafrecht.

straffesager — Krimidex illustration

Definition

"Straffesager" ist kein etablierter juristischer Fachbegriff, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für Strafverfahren oder Strafsachen. Im deutschen Recht bezeichnet der Begriff "Strafsache" allgemein ein strafrechtliches Verfahren, in dem einem Beschuldigten die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird. Eine eigenständige rechtliche Definition des Begriffs "Straffesager" existiert weder im nationalen deutschen Strafrecht noch im internationalen Völkerstrafrecht.

Im Kontext des internationalen Strafrechts befasst sich die Rechtsdisziplin mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Individuen für schwere Völkerrechtsverbrechen. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs definiert in Artikel 5 die Kernverbrechen, für die der Gerichtshof zuständig ist: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Diese völkerrechtlichen Strafverfahren unterscheiden sich grundlegend von nationalen Strafsachen durch ihre internationale Dimension und die Schwere der verfolgten Verbrechen.

Im US-amerikanischen Bundesstrafrecht regelt 18 U.S.C. § 3231 die grundlegende Zuständigkeit der Bundesgerichte für alle Straftaten gegen die Bundesgesetze der Vereinigten Staaten. Diese Norm bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für die Verfolgung von Bundesstraftaten und definiert den Kompetenzbereich der bundesstaatlichen Strafgerichtsbarkeit.

In der True-Crime-Literatur und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Straffesager" oft synonym für spektakuläre oder öffentlichkeitswirksame Kriminalfälle verwendet, ohne dass damit eine spezifische rechtliche Bedeutung verbunden wäre. Die juristische Fachsprache verwendet stattdessen präzise Begriffe wie Strafverfahren, Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren oder Strafprozess, um die verschiedenen Stadien und Formen strafrechtlicher Verfolgung zu bezeichnen.

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Rechtsquelle
Römisches Statut des IStGH, Art. 5; 18 U.S.C. § 3231
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026