teenagermord
Umgangssprachliche Bezeichnung für die vorsätzliche Tötung eines Jugendlichen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren; kein eigenständiger Rechtsbegriff im deutschen oder internationalen Strafrecht

Definition
Teenagermord bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch die vorsätzliche Tötung einer Person im Teenageralter, also typischerweise zwischen 13 und 19 Jahren. Es handelt sich dabei nicht um einen feststehenden juristischen Terminus, sondern um eine umgangssprachliche Kategorisierung, die vor allem in der medialen Berichterstattung und im True-Crime-Bereich Verwendung findet. Die strafrechtliche Bewertung erfolgt unabhängig vom Alter des Opfers nach den allgemeinen Tötungsdelikten.
Im deutschen Strafrecht wird die Tötung eines Teenagers entweder als Mord nach § 211 StGB oder als Totschlag nach § 212 StGB eingeordnet. Entscheidend für die Abgrenzung sind die Tatumstände und Mordmerkmale wie Heimtücke, Habgier oder niedrige Beweggründe, nicht jedoch das Lebensalter des Opfers. Das jugendliche Alter kann allerdings im Rahmen der Strafzumessung als besonders verwerflicher Umstand berücksichtigt werden, insbesondere wenn das Opfer aufgrund seiner Jugend besonders schutzlos war.
Auch im US-amerikanischen Strafrecht existiert keine spezielle Kategorie für die Tötung von Teenagern. Nach 18 U.S.C. § 1111 wird Murder als rechtswidrige Tötung eines Menschen mit Vorsatz definiert, wobei das Alter des Opfers lediglich als straferschwerender Umstand in die Bewertung einfließen kann. In der amerikanischen True-Crime-Literatur hat sich der Begriff dennoch etabliert, da Fälle mit jugendlichen Opfern besondere mediale Aufmerksamkeit erfahren.
Im Völkerstrafrecht kann die Tötung von Teenagern unter bestimmten Voraussetzungen als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert werden. Auch hier ist das Alter als solches nicht tatbestandsbegründend, sondern nur dann relevant, wenn zusätzliche Kriterien wie systematische Verfolgung oder der Kontext eines bewaffneten Konflikts vorliegen. Die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen spielt dabei etwa im Zusammenhang mit dem Verbot der Rekrutierung von Kindersoldaten eine Rolle, nicht aber bei der Definition von Tötungsdelikten.
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