uopklaret mord
Ein Tötungsdelikt, bei dem der Täter nicht identifiziert oder die Tat nicht aufgeklärt wurde

Definition
Ein uopklaret mord (ungelöstes Mord) bezeichnet keinen eigenständigen Straftatbestand, sondern beschreibt den Ermittlungsstatus einer Tötungssache. Es handelt sich um ein vorsätzliches Tötungsdelikt, bei dem entweder der Täter nicht identifiziert werden konnte, keine ausreichenden Beweise für eine Anklage vorliegen oder die Ermittlungen aus anderen Gründen nicht zu einer Aufklärung geführt haben.
In der internationalen Kriminalstatistik wird diese Kategorie unter dem Begriff "unsolved murder" oder "unsolved homicide" erfasst. Die Definition folgt dabei üblicherweise der Beschreibung als "unlawful death purposefully inflicted on a person by another person", wobei der entscheidende Zusatz besteht, dass keine Täteridentifizierung oder Verurteilung erfolgt ist.
Der Begriff findet vorwiegend Verwendung in der True Crime-Literatur, in kriminologischen Studien und in der polizeilichen Statistik. Rechtlich bleibt die Tat selbst ein Mord im Sinne des jeweiligen nationalen Strafrechts – beispielsweise nach § 211 StGB in Deutschland oder 18 U.S.C. § 1111 in den USA – unabhängig davon, ob sie aufgeklärt wurde oder nicht.
In den meisten Rechtssystemen unterliegen Morddelikte keiner Verjährung, sodass auch Jahre oder Jahrzehnte nach der Tat noch Ermittlungen aufgenommen oder fortgeführt werden können. Cold Cases, also längere Zeit ungelöste Fälle, können durch neue Beweismittel, verbesserte forensische Methoden oder nachträgliche Zeugenaussagen doch noch aufgeklärt werden.
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Fälle
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