Mann trotz Verletzungen bei Säugling freigesprochen
Gericht stellte Misshandlung fest, konnte aber Täterschaft nicht beweisen

Sagsdetaljer
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Ein 31-jähriger Mann aus Herlev wurde am Sonntag, den 2. Februar 2026, vom Gericht in Glostrup vom Vorwurf der schweren Körperverletzung und Misshandlung seines eigenen Säuglings freigesprochen.
Der Fall, der als Geschworenenprozess über sieben Tage verhandelt wurde, führte zu einem bemerkenswerten Urteil: Während das Gericht feststellte, dass das Kind tatsächlich misshandelt worden war, konnte die Staatsanwaltschaft nicht über jeden vernünftigen Zweifel hinaus beweisen, dass der angeklagte Vater für die Misshandlung verantwortlich war.
Frühgeburt mit gesundheitlichen Komplikationen
Das Kind, das zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls im Juli 2024 drei Monate alt war, war etwa zwei Monate zu früh geboren worden. Der Prozess stützte sich auf umfangreiche Zeugenaussagen von Krankenhauspersonal, das die Verletzungen bei dem Säugling dokumentieren konnte.