Afpresning
Bereicherungsstraftat, bei der jemand durch Drohungen mit Gewalt, Sachbeschädigung oder anderen schwerwiegenden Folgen eine andere Person zu Handlungen oder Unterlassungen zwingt, um sich oder anderen einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.

Definition
Afpresning (Erpressung) ist im dänischen Strafrecht eine Bereicherungsstraftat, bei der eine Person durch bestimmte qualifizierte Drohungen einen anderen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen nötigt, um sich selbst oder Dritten einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Straftat unterscheidet sich von einfachen Drohungen dadurch, dass sie auf einen wirtschaftlichen oder sonstigen unrechtmäßigen Gewinn gerichtet ist.
Nach der geltenden Bestimmung muss die Drohung mit Gewalt gegen Personen, erheblicher Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung oder bestimmten Ehrverletzungen beziehungsweise der Offenlegung privater Verhältnisse erfolgen. Das Tatbestandsmerkmal der unrechtmäßigen Bereicherung ist zentral und grenzt die Afpresning von anderen Nötigungsdelikten ab. Die Drohung muss dabei geeignet sein, beim Opfer begründete Furcht hervorzurufen und es dadurch zu der gewünschten Handlung zu bewegen.
Abzugrenzen ist die Afpresning insbesondere vom Raub (røveri), der die unmittelbare Wegnahme unter Anwendung oder Androhung von Gewalt umfasst. Während beim Raub die Gewalt oder Drohung zeitgleich mit der Wegnahme erfolgt, ist bei der Erpressung charakteristisch, dass das Opfer selbst zur Vermögensverschiebung veranlasst wird. Die Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Sachverhalt unter die Raubtatbestände fällt.
In True-Crime-Kontexten bezeichnet Afpresning typischerweise Fälle, in denen Täter versuchen, durch Drohungen Geld, Dienstleistungen oder andere Vorteile von ihren Opfern zu erlangen. Dies kann von klassischer Schutzgelderpressung über Erpressung mit kompromittierendem Material bis hin zu komplexen Erpressungsschemata reichen.
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