Anklaget
Person, gegen die im Strafverfahren formell Anklage erhoben wurde und die sich vor Gericht verantworten muss

Definition
Der Angeklagte ist die Person, gegen die nach Erhebung der Anklage ein strafrechtliches Hauptverfahren eröffnet wurde. Im deutschen Strafprozessrecht wird ein Beschuldigter zum Angeklagten, sobald das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat. Diese Verfahrensstufe markiert den Übergang von den Ermittlungen zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
Der Begriff bezeichnet ausschließlich die prozessuale Stellung der betroffenen Person und stellt keine Vorwegnahme des Verfahrensausgangs dar. Der Angeklagte genießt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung und verfügt über umfassende Verteidigungsrechte, darunter das Recht auf rechtliches Gehör, Akteneinsicht und Beistand durch einen Verteidiger.
Im internationalen Strafrecht, insbesondere vor dem Internationalen Strafgerichtshof, werden Personen angeklagt, denen Kernverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder das Verbrechen der Aggression vorgeworfen werden. Das Verfahren folgt den Regelungen des Römischen Statuts.
Die Rechtsstellung des Angeklagten endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, sei es durch Verurteilung, Freispruch oder Einstellung. Während des gesamten Verfahrens ist der Angeklagte berechtigt, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder zu schweigen, ohne dass ihm daraus Nachteile entstehen dürfen.
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Fälle
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