black widow
Umgangssprachliche Bezeichnung für eine Frau, die systematisch ihre Ehemänner oder Partner tötet, meist aus finanziellen Motiven

Definition
Als "Black Widow" (Schwarze Witwe) wird im True-Crime-Kontext eine Frau bezeichnet, die einen oder mehrere ihrer Ehemänner, Partner oder Liebhaber tötet. Die Bezeichnung lehnt sich an die gleichnamige Spinnenart an, bei der das Weibchen das Männchen nach der Paarung manchmal frisst. Der Begriff ist keine juristisch definierte Kategorie, sondern eine kriminologische und mediale Beschreibung eines bestimmten Täterprofils.
Typischerweise handelt die Täterin aus finanziellen Motiven, etwa um Lebensversicherungen zu kassieren, Erbschaften zu erlangen oder sich von finanziellen Verpflichtungen zu befreien. Die Taten erfolgen häufig über einen längeren Zeitraum und können mehrere Opfer umfassen. Charakteristisch ist oft die serielle Natur der Verbrechen, wobei die Täterin nach dem Tod eines Partners einen neuen eingeht, um das Muster zu wiederholen.
Juristisch werden solche Taten nach den jeweiligen nationalen Strafgesetzen als Mord, Totschlag oder entsprechende Tötungsdelikte verfolgt. Erschwerende Umstände wie Heimtücke, niedrige Beweggründe (Habgier) oder die Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses können strafschärfend wirken. Im internationalen Strafrecht existiert keine eigenständige Kategorie für dieses Phänomen.
Der Begriff wird primär in der Kriminalliteratur, Medienberichterstattung und forensischen Psychologie verwendet, um ein erkennbares Tatmuster zu beschreiben. Er dient der Charakterisierung eines spezifischen Tätertyps, hat jedoch keine eigenständige strafrechtliche Bedeutung.
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Fälle
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