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Krimidex/brandattentat
RechtsbegriffDänemark

brandattentat

Vorsätzliche Brandstiftung mit krimineller Absicht im dänischen Strafrecht

brandattentat — Krimidex illustration

Definition

Ein Brandattentat bezeichnet im kriminologischen Sprachgebrauch eine vorsätzliche Brandstiftung, bei der Gebäude, Fahrzeuge oder andere Objekte absichtlich in Brand gesetzt werden. Der Begriff wird insbesondere in der True-Crime-Berichterstattung verwendet, ist jedoch keine eigenständige juristische Kategorie im dänischen Strafrecht.

Im dänischen Strafgesetzbuch wird die vorsätzliche Brandstiftung durch Straffeloven § 180 erfasst, die das absichtliche Inbrandsetzen von Sachen unter Strafe stellt. Die Strafbarkeit hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art des in Brand gesetzten Objekts und den möglichen Gefahren für Menschenleben.

Die strafrechtliche Bewertung eines Brandattentats erfolgt nach dem konkreten Tatgeschehen und den Umständen der Tat. Dabei spielen Faktoren wie die Gefährdung von Personen, die Art des Brandobjekts und die Schwere der entstandenen Schäden eine zentrale Rolle für die Strafzumessung.

In der kriminalistischen Praxis wird bei Brandattentaten zwischen verschiedenen Motivlagen unterschieden, etwa zwischen Racheakten, politisch motivierten Taten oder Brandstiftungen zur Verschleierung anderer Straftaten. Die Aufklärung erfordert häufig eine intensive Zusammenarbeit zwischen Brandursachenermittlern und Kriminalpolizei.

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Fälle

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Faktenbox

Typ
Rechtsbegriff
Jurisdiktion
Dänemark
Rechtsquelle
Straffeloven § 180
Zuletzt aktualisiert
22. Mai 2026