dom
Die formelle Entscheidung eines Gerichts in einer Straf- oder Zivilsache, mit der das Verfahren abgeschlossen wird

Definition
Ein Dom (Urteil) ist die abschließende Entscheidung eines dänischen Gerichts in einer Rechtssache, in der das Gericht nach Prüfung der Beweise und rechtlichen Argumente feststellt, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist, und gegebenenfalls die Strafe festlegt. Das Urteil wird im Namen des dänischen Volkes verkündet und muss schriftlich begründet werden.
In Strafsachen enthält ein Urteil typischerweise die Feststellung der Schuld oder des Freispruchs sowie die Strafzumessung. Das Gericht muss dabei die Strafzumessungsregeln der dänischen Strafprozessordnung beachten und alle strafmildernden sowie straferschwerenden Umstände berücksichtigen. Die Urteilsbegründung muss nachvollziehbar darlegen, wie das Gericht zu seiner Entscheidung gelangt ist.
Urteile können in drei Instanzen ergehen: beim Byret (Amtsgericht), beim Landsret (Landgericht) oder beim Højesteret (Oberstes Gericht). Ein Urteil kann angefochten werden, wenn die unterlegene Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, wobei bestimmte Fristen und Voraussetzungen einzuhalten sind.
Die Verkündung des Urteils erfolgt in der Regel mündlich in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, wobei die schriftliche Ausfertigung später folgt. Mit Rechtskraft des Urteils wird die Entscheidung vollstreckbar und bindend für alle Beteiligten.
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Fälle
Noch keine Fälle.


