erhvervssvindel
Dänischer Begriff für gewerbsmäßigen oder geschäftlichen Betrug; kein eigenständiger Straftatbestand des Völkerstrafrechts, sondern Teil nationaler Strafgesetzgebung

Definition
Erhvervssvindel bezeichnet im dänischen Sprachgebrauch Betrugshandlungen im geschäftlichen oder gewerblichen Kontext, bei denen Täter durch vorsätzliche Täuschung planmäßig unrechtmäßige Bereicherung anstreben. Der Begriff umfasst typischerweise wiederholte, organisierte oder professionelle Täuschungshandlungen in Unternehmen, im Handelsverkehr oder bei beruflichen Transaktionen.
Im internationalen Strafrecht existiert keine direkte Entsprechung als eigenständiger Straftatbestand. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beschränkt sich auf Kernverbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Gewöhnliche Betrugsdelikte, selbst wenn sie gewerbsmäßig begangen werden, fallen nicht in die Zuständigkeit internationaler Strafgerichte.
Die strafrechtliche Verfolgung von Erhvervssvindel erfolgt ausschließlich auf nationaler Ebene nach den jeweiligen Betrugstatbeständen der einzelnen Rechtsordnungen. In Deutschland wäre dies etwa der Betrug nach § 263 StGB, gegebenenfalls in Verbindung mit gewerbsmäßigem Handeln. In den USA können entsprechende Handlungen unter Federal Fraud Statutes wie Mail Fraud oder Wire Fraud fallen.
Der Begriff wird primär in skandinavischen Rechtsordnungen verwendet und hat keine feststehende völkerstrafrechtliche Definition. In True-Crime-Kontexten beschreibt er häufig komplexe Wirtschaftskriminalität, Anlagebetrug oder systematische Täuschungen im Geschäftsverkehr.
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