Strafferet
Der Rechtsbereich, der festlegt, welche Handlungen strafbar sind und welche Sanktionen dafür verhängt werden können

Definition
Strafferet (deutsch: Strafrecht) ist der Rechtsbereich, der bestimmt, welche Handlungen als strafbare Handlungen gelten und welche Strafen oder anderen strafrechtlichen Rechtsfolgen dafür angewendet werden können. Es handelt sich um einen fundamentalen Bereich der Rechtswissenschaft, der sowohl materielles Strafrecht (welche Taten sind strafbar) als auch formelles Strafrecht (wie werden Straftaten verfolgt und geahndet) umfasst.
Im Kontext des internationalen Strafrechts bezeichnet der Begriff jene Rechtsnormen, die das Strafrecht für Einzelpersonen bei den schwersten internationalen Verbrechen regeln. Dies umfasst insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und in bestimmten Zusammenhängen auch das Verbrechen der Aggression. Im Gegensatz zum allgemeinen Völkerrecht fokussiert sich das internationale Strafrecht auf die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für diese Kernverbrechen.
Die wichtigste internationale Rechtsquelle für das moderne internationale Strafrecht ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das die Zuständigkeit des ICC für die genannten Verbrechen begründet. Auch nationale Rechtsordnungen haben teilweise eigene Strafbestimmungen für internationale Verbrechen implementiert, wie etwa die Vereinigten Staaten mit ihrer Regelung zum Völkermord.
Das Strafrecht dient mehreren Zwecken: der Vergeltung für begangenes Unrecht, der Abschreckung potenzieller Täter, dem Schutz der Gesellschaft sowie der Resozialisierung von Straftätern. Diese Strafzwecke prägen sowohl die Ausgestaltung der Straftatbestände als auch die Bemessung der konkreten Strafen.
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